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Die Pauschalreise - der über einen Reiseveranstalter gebuchte Urlaub

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Sie Ihren Urlaub nicht selbst zusammengestellt haben sondern die Reise, also die Gesamtheit der Leistungen des Urlaubs (zumindest zwei Elemente) z.B.: Flug, Hotel, Transfer, Ausflugsprogramm, Verpflegung, auch unterschiedlicher Leistungsträger zu einem Gesamtreisepreis bei einem Anbieter = Reiseveranstalter buchen.


Leider verläuft nicht jede Pauschalreise so, wie Sie es sich vorgestellt haben und „schlimmer“:  wie Sie es auch nicht gebucht, bestellt und bestätigt erhalten haben !

Die erhaltene Leistung weicht also ab von der gebuchten Leistung.
Das nennt man einen Reisemangel.


In diesem Fall sollten Sie Ihre Rechte kennen und insbesondere bereits vor Ort, im Urlaub, die Hebel richtig stellen, um nach dem Urlaub dann Ihre Rechte auch durchsetzen zu können.


Wir helfen gerne. Wenn Sie im Urlaub unsicher sind, rufen Sie an, wir geben Ihnen das notwendige Rüstzeug an die Hand, damit Sie vor Ort Ihre Ansprüche bereits sichern.

Und nach dem Urlaub sind wir für Sie da, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter durchzusetzen.


Wichtig dann :  Nach der Rückkehr !  Die Monatsfrist !
Innerhalb eines Monats muß Ihre Anspruchsanmeldung beim Veranstalter vorliegen, sonst sind Sie mit Ihren Ansprüchen ausgeschlossen !


Aber auch vor Ort sollten Sie bereits die Ansprüche sichern
wie folgt:
Zu den häufigsten Reisemängeln bei Pauschalreisen zählen schlechte Unterbringung, Ausstattung der Zimmer im gebuchten Hotel, Lärmbelästigung durch Baustellen, schlechtes Essen, schlechter Service, mangelhafte Reinigung, fehlendes Animationsprogramm.

Und das Vorliegen dieser Mängel müssen Sie beweisen....
Beweissicherung ist also der erste Schritt. Denn nur wer belegen kann, was er so reklamationswürdig fand, hat Chancen. Sie sollten also Fotos vom Reisemangel machen, Zeugen sichern (nicht vergessen: Heimatadresse notieren!), die den konkreten Vorwurf bestätigen können.

Idealerweise wird ein Mängelprotokoll erstellt, welches konkret die Mängel beschreibt und dem Reiseleiter vorgelegt wird, damit er es mit der Bemerkung „zur Kenntnis genommen“ unterschreibt. Da erfahrungsgemäß Reiseleiter vor Ort dies nicht gerne machen, sollten wenigsten Mitreisende und Zeugen das Dokument signieren, mit Datum, nicht erst am Ende der Reise...

 

Denn, auch das ist wichtig:
Wenn etwas nicht dem entspricht, was Sie gebucht haben, weil Sie z.B. auf eine Müllkippe gucken statt aufs Meer, dann ist ganz wichtig, dass Sie den Mangel sofort rügen und nicht erst einen Tag vor der Abreise.
Eine gerne vor Ort gewählte Finte der Reiseleitung ist es, dass die Reiseleitung empfiehlt, die Mängel doch erst einmal aufzuschreiben und das Ganze am Ende des Urlaubs abzugeben. Wenn aber das Protokoll das Datum vom vorletzten Urlaubstag hat, kann ich nur für die beiden letzten Tage Ansprüche stellen......
 
Rechtzeitig zu reklamieren ist vor allem deshalb wichtig, weil der Veranstalter die Gelegenheit bekommen muss, den Mangel zu beheben. Hatte er diese Gelegenheit nicht, kann man ebenfalls hinterher keinerlei Ansprüche geltend machen.  

Und es muss auch die richtige Person über den Mangel informiert werden:
Ansprechpartner ist der Veranstalter, nicht die Dame an der Rezeption, das Zimmermädchen oder der Hausmeister. Manchmal ist allerdings nicht klar, wer der Veranstalter überhaupt ist, dann muss das mit einem Blick in die Reisebestätigung geklärt werden. Dort findet sich eine Telefonnummer für Notfälle. In der Regel ist die Reiseleitung des Veranstalters im Hotel zu erreichen, allerdings manchmal nur bei ihrer Sprechstunde einmal in der Woche. Also, dann zum Telefon greifen (mit Zeugen) und entweder die Agentur vor Ort, den Reiseleiter oder wenn keiner erreichbar ist, in Deutschland anrufen und den /die konkreten Mängel rügen.

Wenn Sie diese kleinen Tipps vor Ort beachten, dann ist der Weg frei nach dem Urlaub Ihre Ansprüche durchzusetzen (Monatsfrist ! z.B. : Ende Urlaub 20.10. dann muss BEIM VERANSTALTER (nicht beim Reisebüro) die Reklamation spätestens am 20.11. zugehen) .


Wie dann nach dem Urlaub?:
Am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebericht, denn der Reisende muss nachweisen können, dass das Schreiben beim Reiseveranstalter zugegangen ist.

Der Inhalt:
Keine langen Romane erzählen,  sondern konzentrieren Sie sich auf die Mängel, und lassen Sie alle subjektiven Eindrücke weg. Dafür sollten die Mängel exakt beschrieben werden. Also nicht z.B.  pauschal über Baulärm klagen, sondern erläutern, dass man nicht bei offenem Fenster schlafen und nicht auf dem Balkon lesen konnte. Und Fakten liefern: Von wann bis wann der Lärm zu hören war, welche Maschinen ihn verursacht haben, welche Entfernung die Baustelle zum Hotelzimmer hatte.
 
In dem Schreiben muss zudem klar werden, was man will. Sie müssen also mitteilen, dass Sie Geld zurück haben möchte, nicht einfach nur um eine Stellungnahme bitten, sonst antwortet der Veranstalter höflich - und das war's dann. Eine konkrete Summe zu verlangen, ist dagegen nicht erforderlich.

 

Wir wünschen Ihnen natürlich, dass Ihr Urlaub so verläuft, dass Sie unsere Hinweise und Hilfe gar nicht erst benötigen, aber kommt es anders als man denkt….., DANN:
Wissen Sie was zu tun ist und wer Ihnen gegen die Verursacher und Haftenden hilft:
Wir.


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